Zugegeben: die allererste Kontaktaufnahme mit dem TÜV war etwas entmutigend – auf die Anfrage, was denn ein tiny house für Anforderungen zu erfüllen habe, um in Deutschland zugelassen zu werden, kam der lapidare Hinweis, dass das in Amerika alles viel einfacher geht, weil die Vorschriften dort anderes sind und das in Deutschland schon sehr schwierig sei etc. etc.

Mit anderen Worten: lasst die Finger davon.

Wir haben diesen Rat in den Wind geschlagen und dann trotzdem angefangen, so ein Ding zu bauen. Andere haben das vor uns auch geschafft, also muss es im Prinzip möglich sein.

Ab dem Zeitpunkt können wir eigentlich nur noch Positives über den TÜV berichten. Die Zusammenarbeit war sehr konstruktiv, und wir hatten immer das Gefühl, dass sich die Leute dort bemühen, uns zu helfen.

Was ist zu beachten?

Zuerst einmal die Maße und das Gewicht: die Länge ist nicht so sehr entscheidend (beeinflusst aber das Gewicht), die Höhe darf 4,0 m nicht überschreiten, die Breite darf 2,55 m nicht überschreiten (die ggf. seitlich angebrachte Beleuchtung wird nicht hinzugerechnet). Der Anhänger darf maximal 3,5 t wiegen, um noch mit einem „normalen“ Zugfahrzeug bewegt zu werden.

Die Beleuchtung war etwas knifflig, und sowohl der Anhängerbauer als auch der Ansprechpartner vom TÜV mussten erst einmal in den Unterlagen nachsehen.
In der Hoffnung, dass die Bezeichnungen fachlich korrekt sind:

  • hinten oben Umrissleuchten rot
  • hinten unten das Übliche: Blinker/Bremse/Licht/Nebel
  • Nummernschildbeleuchtung
  • hinten unten Begrenzungsleuchten: nach vorne weiß, nach hinten rot leuchtend
  • seitlich unten am Anhänger gelbe Begrenzungsleuchten
  • vorne oben Umrissleuchten weiß
  • vorne unten weiße Reflektoren

Wir haben uns für Leuchten in LED-Technik entschieden. Mit den selbstschneidenden Klemmverbindern ist es kein unüberwindliches Problem, die Anhängerelektrik selbständig zu bewerkstelligen.

Für das Zulassungsverfahren selbst sind folgende Unterlagen wichtig:

  • ein Gutachten des Kaminkehrers (unser Ofen hat eine CE-Zulassung, die Abstände zu brennbaren und nicht brennbaren Materialien wurden genau eingehalten, und der Kamin ist wohl einer der besten, die bei uns erhältlich ist – daher grünes Licht!)
  • ein Gutachten des Zimmermanns (der zwar den Aufbau nicht selbst durchgeführt hat, aber uns optimal beraten hat und auch immer mal wieder selbst auf der Baustelle war, um den Baufortschritt zu überprüfen)
  • ein Nachweis, dass die installierte Elektrik fachgerecht durchgeführt wurde (wir haben einen eigenen Stromzähler, einen Fehlerstromschalter sowie eine Sicherung installiert und für die feststehende Verdrahtung zu den Steckdosen etc. immer eine Leitung mit 3 × 1,5 mm² Querschnitt verwendet)
  • eine Bremsenzuordnungsberechnung, die man normalerweise vom Anhängerbauer bekommt – oder auch direkt beim Hersteller der Achsen. Wir haben Achsen von Knott, und der Kundenservice dort ist optimal: wir haben per Mail um eine Bremsenzuordnungsberechnung gebeten und die Seriennummern der Bremsen/Achsen sowie die montierten Reifen durchgegeben und hatten am nächsten Tag das gewünschte Dokument als PDF!

Das Gewicht muss auf einer geeichten Waage bestimmt werden, und zwar einmal im angehängten und einmal im abgehängten Zustand. Die Differenz dieser beiden Werte liefert die Stützlast des Anhängers.

Um zu einer geeichten Waage zu kommen, muss man auf öffentliche Straßen. Das klingt einfacher, als es ist, denn mit einem nicht zugelassenen Anhänger ist eine Fahrt erst einmal nicht erlaubt, und rote Kennzeichen werden auch nicht mehr so einfach herausgegeben wie noch vor ein paar Jahren.

Im Nachhinein haben wir erfahren, dass wir in der KFZ-Zulassungsstelle auch ein ungestempeltes Kennzeichen bekommen würden, das für die Einleitung eines Zulassungsverfahrens verwendet werden kann. In der Praxis ist man aber tatsächlich auf Gedeih und Verderb dem Kenntnisstand des Fachbearbeiters und dessen Laune ausgeliefert – wenn hier eine unglückliche Kombination vorliegt, lässt sich erst einmal wenig ausrichten (obwohl es hierzu eigentlich klare gesetzliche Vorgaben gibt!)

Was uns auch erst einmal Kopfzerbrechen bereitet hat: Fenster und Türen. In Campinganhängern wird hier meistens Kunststoff verwendet, und normale Fenster (selbst solche mit gehärtetem, bruchsicherem Sicherheitsglas) sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen. Also müssen die Fenster und Türen während der Fahrt gesichert sein, sprich: wir schrauben vor jedes Fenster eine DiBond®-Platte, dann ist das Problem gelöst.

Die Zulassungs-Testfahrt beginnt
Die Zulassungsfahrt beginnt!

Was auf dem Bild täuscht: zu Beginn der Fahrt war das Wetter top, und der Weg auf der Landstraße zum nächsten Ort verlief recht problemlos – schnell noch ein Zwischenstopp bei der Tankstelle, um den Reifendruck zu checken. Der Rückweg sollte über die Autobahn erfolgen, und da kamen dann doch recht beachtliche Windböen ins Spiel, für die das kastenförmige Gebilde dann doch eine gute Angriffsfläche bietet. Unser Fahrer hat diese Situation mit Bravour gemeistert, aber 80 km/h sind dann doch zu viel des Guten, daher wurde als zulässige Höchstgeschwindigkeit 61 km/h eingetragen – damit darf man auf die Autobahn!

61 km/h

Grundsätzlich fährt man ja mit einem tiny house nicht dauernd durch die Gegend und sollte es damit auch nicht eilig haben. Trotzdem ist die Autobahn-Tauglichkeit ein wichtiger Punkt, denn auf den Autobahnen ist sichergestellt, dass man unter alle Brücken passt. Zockelt man über Landstraßen und stellt dann fest, dass die Unterführung gerade nicht hoch genug ist, freuen sich sicher alle Verkehrsteilnehmer, wenn man im Stand umkehren muss … dann lieber langsam auf der Autobahn.